Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher
Diese Informationen gelten für Käufe durch Verbraucher (B2C). Bei Käufen für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke gelten die hier beschriebenen Verbraucherrechte nicht. Das offizielle EU-Hinweisschild informiert darüber, welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Ware nicht dem Vertrag entspricht.
Was umfasst die gesetzliche Gewährleistung?
Für Waren, die in der Europäischen Union an Verbraucher verkauft werden, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie betrifft Waren, die bei der Lieferung nicht dem Vertrag entsprechen und bei denen die Vertragswidrigkeit innerhalb der gesetzlichen Frist erkennbar wird.
Eine Vertragswidrigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Ware:
- nicht der vereinbarten Beschreibung entspricht oder
- nicht bestimmungsgemäß funktioniert.
In solchen Fällen kommen eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Preisminderung oder Erstattung des Kaufpreises möglich sein.
Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber dem Verkäufer. Eine freiwillige Garantie kann zusätzlich vom Hersteller oder Verkäufer angeboten werden. Ihre Bedingungen und ihre Dauer hängen von der jeweiligen Garantiezusage ab.
Eine freiwillige Garantie lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Das EU-Hinweisschild auf dieser Seite informiert ausschließlich über die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern.
Das offizielle EU-Hinweisschild
Nachfolgend finden Sie das offizielle EU-Hinweisschild zur gesetzlichen Gewährleistung. Über den enthaltenen QR-Code können Sie weiterführende Informationen zu Verbraucherrechten abrufen.
