Hochwertige Kardiographieliege mit Ausschnitt
Modell: AGL-SO-ZEKA-1065-EE
Qualität "Made in Germany"
Die Sono-Echo-Kardiographieliege, Bestell-Nr.: SO-ZEKA-1065-EE, beinhaltet zu den Funktionen der Sonographieliege, Bestell-Nr.: SO-ZK-1065-EE zusätzlich noch einen Ausschnitt für die Herzuntersuchung mittels Schallkopf.
Die beiden, 64 mm stark gepolsterten Liegenhälften, Rücken-/ Kopf- und Fußteil, sind elektromotorisch verstellbar. Die zwei eingesetzten Antriebe sind wartungsfreie, spritzwassergeschützte und ruhig laufende Elektromotoren, die über Fußschalter mittels Luftimpuls gesteuert werden.
Die Kopfteilverstellung erfolgt stufenlos positiv und negativ (+/- 30°) per Klemmstangenmechanismus.
Der Echo-Ausschnitt, Abmessungen 400 x 300 mm (LxB), kann durch den zum Lieferumfang gehörenden Polstereinsatz geschlossen werden. Dadurch wird aus der Sono-Echo-Kardiographieliege wieder eine Sonographieliege.
Die Sono-Echo-Kardiographieliegen sind auch in fahrbarer Ausführung und mit Papierrollenhalter erhältlich. Gegen Aufpreis sind die Laufrollen, Bestell-Nr.: LR-75 (Ø 75 mm), bzw. Bestell-Nr.: LR-125 (Ø 125 mm), erhältlich. Ein Satz besteht aus vier Rollen, von denen zwei feststellbar sind.
Eine hervorragende Fahreigenschaft und Bedienungskomfort bietet die Zentralverstellung, Bestell-Nr.: LR/Z-125. Alle vier Doppelrollen (Ø 125 mm) sind durch Gestänge miteinander verbunden. Jeweils ein Tritthebel, zum Feststellen bzw. Verfahren, befindet sich am Kopf- und Fußende.
Auf Wunsch kann die Ausschnittsgröße verändert werden. Außerdem sind diese Liegen mit Gasdruckfederverstellung anstatt Elektromotoren erhältlich. Den Preis teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
| Abmessungen und technische Eigenschaften |
| AGL-SO-ZEKA-1065-EE |
| Länge |
1900 mm |
Kopfteil |
350 mm |
| Mittelteil |
600 mm |
| Unterteil |
950 mm |
| Breite |
650 mm
|
| Höhe verstellbar |
nein |
| Kopfteilverstellung |
stufenlos 30° bis -30° |
| Rahmen |
lackiert |
| Motoranschlußwerte |
230V, 50/60Hz, 3,7A, 850W, IP55, v=14mm/s, 7000N |
Weitere Artikelbilder:
*Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang